Die E-Rechnungspflicht steht vor der Tür: Das gibt es zu beachten

von Redaktion

Elektronische Rechnungen verdrängen immer mehr die herkömmlichen Papierrechnungen. Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen zur Pflicht. Daher sollten Unternehmen jeglicher Größe und Branche Vorkehrungen treffen, um E-Rechnungen sowohl zu erstellen als auch zu empfangen. Was genau besagt das neue Gesetz und warum ist eine frühzeitige Vorbereitung sinnvoll? Diese Fragen beantworten wir in diesem Artikel!

Was ist eigentlich eine E-Rechnung?

Elektronische Rechnungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Sie vereinfachen bürokratische Abläufe und erleichtern die digitale Archivierung. Zudem lassen sie sich kostengünstig versenden, sicher verschlüsseln sowie automatisiert und transparent verwalten.

Nach der Definition des Bundes für elektronische Rechnungen zeichnen sich E-Rechnungen durch den elektronischen und automatisierten Versand, Empfang und die Weiterverarbeitung von Rechnungsinformationen aus. Darüber hinaus müssen sie der EU-Richtlinie (2014/55/EU) und der Norm EN 16931 entsprechen und ein strukturiertes elektronisches Format verwenden. Anerkannte Formate sind die XRechnung und die ZuGFeRD-Rechnung. PDF-Rechnungen werden nicht als konform anerkannt..

Elektronische Rechnungspflicht in Deutschland: Die wichtigsten Termine

Der Bundesrat beschloss im März 2024 im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zahlreiche Gesetzesänderungen. Eine dieser Änderungen ist die verpflichtende Umstellung von Unternehmen auf die Norm EN 16931 für den Empfang und Versand von Rechnungen im B2B-Bereich, also zwischen Unternehmen.

Diese Termine zur E-Rechnungspflicht sollten Sie kennen:

Ab 01. Januar 2025

  • Der Empfang von elektronischen Rechnungen gemäß EU-Standard EN16931* wird für alle deutschen B2B-Unternehmen obligatorisch
  • h. Daten müssen gemäß EN16931 extrahiert werden können
  • Gültige Formate: XRechnung, ZUGFeRD, EDIFACT nach CEN-Norm
  • Ausnahmen bestehen in Rechnungen von < 250€ gemäß §33 UsTDV
  • Rechnungen an Verbraucher sind nicht betroffen

Übergangsregelungen bis 31. Dezember 2026

  • Sonstige Rechnungen (Papier/PDF) sowie E-Rechnungen, die noch nicht dem neuen Format entsprechen, können weiterhin übermittelt werden
  • ABER: Die Priorität der Papier-/PDF-Rechnung entfällt
  • h. Empfänger müssen dem Erhalt von E-Rechnungen nach EU-Standard nicht mehr zustimmen
  • h. Empfänger müssen dem Empfang anderer elektronischer sowie sonstiger Formate zustimmen

Übergangsregelungen vom 01. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027

  • Die genannten Übergangsregelungen gelten nur noch für rechnungsstellende Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von < 800.000€
  • EDI-Verfahren, die von den neuen Formatvorgaben abweichen, dürfen bis dahin noch genutzt werden

Was bedeutet diese Umstellung für Unternehmerinnen und Unternehmer?

Für Unternehmen, die ihre Prozesse bereits digitalisiert haben, ist der Schritt zur E-Rechnung nicht mehr gross. Für andere Unternehmen bedeutet die Einführung jedoch zunächst eine Umstellung der gewohnten Prozesse und ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Dennoch sollte die E-Rechnung als Chance begriffen werden. Nicht nur Papier und Portokosten beim Rechnungsversand werden eingespart, auch die Möglichkeit der automatisierten Weiterverarbeitung, zum Beispiel bei der Bezahlung und Verbuchung von Eingangsrechnungen, bringt einen erheblichen Effizienzgewinn.

Warum sollten Unternehmen frühzeitig handeln?

Die Dringlichkeit dieses Themas ist sehr hoch. Warum? Nun, wie bereits erwähnt, sind die XRechnung und die ZuGFeRD-Rechnung die bisher anerkannten Formate. Die XRechnung stellt jedoch eine große Herausforderung dar, da sie als XML-Datei vorliegt und kaum lesbar ist. Ab dem 1.1.2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, XRechnungen schnell und alltagstauglich zu verarbeiten. Andernfalls könnten sich die Prozesse so stark verlangsamen, dass nicht nur Skonti verloren gehen, sondern auch die Anzahl der Mahnungen deutlich ansteigt. Dies könnte sich negativ auf das Scoring eines Unternehmens gegenüber Kunden, Investoren und Banken auswirken.

Als Alternative bietet sich das ZUGFeRD-Format an. Dieses Format enthält ein lesbares Belegbild und die XML-Daten im Hintergrund der PDF-Datei. Es ist zu erwarten, dass elektronische Rechnungen mit integriertem Belegbild von den Unternehmen besser akzeptiert werden.

Moderne DMS/ECM-Systeme interpretieren die XML-Dateien und bieten den Mitarbeitenden eine Vorschau. Ziel ist es, reibungslose Rechnungsprozesse mit digitalen Stempeln und Anmerkungen zu ermöglichen. Die E-Rechnungspflicht bringt aber nicht nur eine Reihe von Anforderungen mit sich, sondern auch erhebliche Vorteile.

  1. Korrekte Rechnungstellung: Eine korrekte Rechnungstellung ist wichtig, damit der Vorsteuerabzug beim Empfänger nicht gefährdet wird und mögliche Strafzinsen des Ausstellers an das Finanzamt vermieden werden.
  2. Zeit für Anpassungen nutzen: Frühzeitiges Handeln gibt Unternehmen Zeit, ihre Systeme zu testen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen, ohne unter Zeitdruck zu stehen.
  3. Wettbewerbsvorteile sichern: Die frühzeitige Implementierung trägt dazu bei, dass Unternehmen auch im Bereich des Rechnungswesens schneller von den Vorteilen einer umfassenden Digitalisierung profitieren.
  4. Effizienzsteigerung: Automatisierte Prozesse reduzieren den manuellen Aufwand und beschleunigen die Rechnungsverarbeitung. Durch die beschleunigte Rechnungsverarbeitung können Zahlungen schneller abgewickelt werden und somit die Liquidität von Unternehmen verbessert werden.
  5. Kosteneinsparungen: Weniger Papierverbrauch und Portokosten sparen Geld. Unternehmen können durch die Umstellung auf E-Rechnungen laut aktuellen Studien 60 bis 80 Prozent der Kosten für die Rechnungsverarbeitung einsparen.
  6. Nachhaltigkeit: Digitalisierte Rechnungsabwicklung führt zu einem geringeren Papierverbrauch und reduziert den CO2-Fußabdruck.
  7. Transparenz und Compliance: Elektronische Rechnungen sind einfacher zu verfolgen und zu archivieren, was die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsprozessen erhöht und die Einhaltung von Vorschriften erleichtert.

Fazit

Die Umstellung auf elektronische Rechnungen wird für viele Unternehmen ab 2025 verpflichtend und bietet zahlreiche Vorteile, darunter Effizienzsteigerungen, Kosteneinsparungen und mehr Nachhaltigkeit. Durch eine frühzeitige Umsetzung können Unternehmen diese Chancen optimal nutzen und sich Wettbewerbsvorteile sichern. Beginnen Sie daher jetzt mit den notwendigen Anpassungen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und von den Vorteilen der Digitalisierung im Rechnungswesen zu profitieren.


Autor

Jens Büscher ist CEO von Amagno, dem Anbieter der gleichnamigen Digital Workplace Lösung, basierend auf selbstentwickelten Dokumentenmanagement (DMS) und Enterprise Content Management (ECM) Technologien.


 

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