Dauerauftrag zurückholen: Welche Möglichkeiten gibt es?

von Redaktion
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Sie haben einen Dauerauftrag erteilt und stellen nach der Abbuchung von Ihrem Konto fest, dass das Geld zu Unrecht überwiesen wurde. Gibt es nun noch eine Möglichkeit, das Geld wieder zurückzuholen? Und wenn ja, wie geht das? Lesen Sie hier, was Sie unternehmen können, um den verauslagten Betrag auf Ihr Konto zurückzubekommen.

Kann ich das Geld für den Dauerauftrag wieder zurückholen bzw. zurückbuchen lassen?

Ist das Geld erst einmal vom Konto abgebucht, lässt es sich nicht mehr ohne Weiteres zurückbuchen. Nur bei einer Lastschrift ist eine Rückbuchung binnen einer Widerrufsfrist von acht Wochen möglich. Bei der Ausführung eines Dauerauftrags handelt es sich dagegen um eine wiederkehrende aktive Überweisung, die automatisch zu festgelegten Terminen stattfindet. Die Bank veranlasst eine Rückbuchung auf allenfalls dann, wenn Ihnen bei der Eingabe der Überweisungsdaten ein Fehler unterlaufen ist. Dazu kontaktieren Sie die Bank und umgehend, nachdem Sie den Fehler bemerkt haben. Eine Rückbuchung ist nämlich nur möglich, solange das Geld noch nicht dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist. Eine derartige Rückbuchung ist meist mit Kosten verbunden.

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Bankkunden, die Daueraufträge gewissenhaft zu verwalten und bei Bedarf rechtzeitig zu löschen. Haben Sie es versäumt, den Dauerauftrag vor der Beendigung eines Vertragsverhältnisses zu löschen oder den Dauerauftrag von vorneherein zu befristen, dann besteht trotzdem eine Möglichkeit, das Geld wieder zurückzuerhalten. Allerdings nicht mittels Rückbuchung durch die Bank.

Wie erhalte ich die Zahlung wieder zurück?

Ist das Vertragsverhältnis bereits erloschen, haben Sie jedoch übersehen, den Dauerauftrag rechtzeitig zu löschen, dann ist der Zahlungsempfänger verpflichtet, das zu Unrecht erhaltene Geld zurückzuerstatten. Der Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung ergibt sich aus § 812 BGB. Sie treten schriftlich an den Zahlungsempfänger heran und bitten ihn um Rücküberweisung des Geldes. Setzen Sie ihm dazu eine angemessene Frist von 8 bis vierzehn Tagen. In der Regel reagiert der ehemalige Vertragspartner auf diese Anforderung. Jedem verständigen ehemaligen Vertragspartner ist klar, dass es sich um eine irrtümliche Überweisung handelt und ihm das Geld nicht zusteht.

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Sollte der Zahlungsempfänger jedoch die Rückerstattung verweigern oder reagiert er binnen der gesetzten Frist nicht, haben Sie nur auf zivilrechtlichem Wege die Möglichkeit, Ihren Erstattungsanspruch geltend zu machen. Beachten Sie dabei die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem die ungerechtfertigte Bereicherung eingetreten ist und der ehemalige Vertragspartner davon Kenntnis erlangt hat.

Wie läuft ein zivilrechtliches Verfahren ab?

Erstattet der Zahlungsempfänger das zu Unrecht erlangte Geld nicht, verhandeln Sie zunächst weiter außergerichtlich mit ihm. Das heißt, Sie mahnen die Zahlung schriftlich unter Setzung einer Zahlungsfrist an. Bleiben die Versuche, das Geld erstattet zu bekommen, erfolglos, leiten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Dabei ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro grundsätzlich empfehlenswert.

Bedenken Sie allerdings, dass dafür hohe Kosten entstehen. Daher lohnt sich die Zuziehung eines Beistands nur, wenn Ihre Geldforderung eine beträchtliche Höhe hat und sicher ist, dass der Empfänger des Geldes zahlungsfähig ist. Andernfalls kann es Ihnen passieren, dass Sie die Ihnen zustehende Rückforderung nicht erhalten und zusätzlich hohe Kosten für den Anwalt oder das Inkassobüro erfolglos verauslagen.

Dauerauftrag zurückholen: Abschließende Worte

Anders als bei der Lastschrift, bei der binnen acht Wochen ein Widerrufsrecht besteht, lässt sich das Geld nach der Überweisung per Dauerauftrag nicht so leicht zurückholen. Eine Rückbuchung durch die Bank kommt nur dann in Betracht, wenn Sie Daten im Dauerauftrag falsch eingegeben haben und dies sofort der Bank gegenüber geltend machen. Eine Gutschrift auf dem Empfängerkonto darf noch nicht erfolgt sein und mit Bankgebühren ist zu rechnen. Hat der Zahlungsempfänger das Geld nach Beendigung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses zu Unrecht erhalten, da Sie vergessen haben, den Dauerauftrag zu befristen oder rechtzeitig zu kündigen, fordern Sie ihn zur Rückzahlung auf. Reagiert er darauf nicht, machen Sie die Erstattung zivilrechtlich geltend.

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