Langfristig angelegte Versicherungen verfolgen über viele Jahre hinweg das Ziel, den Versicherten nicht nur bestmöglich in allen Lebenslagen abzusichern, sondern seine monatlich geleisteten Beitrage auch so zu investieren, dass er nach der Beendigung des Vertrages auf ein nettes Guthaben zugreifen kann.
Sogar für den Fall, dass er selbst einmal nicht in der Lage ist, seine Beträge zu entrichten, wird stets eine für beide Seiten sinnvolle Lösung gefunden. Unter ihnen hat sich die Beitragsfreistellung als attraktiv erwiesen. Doch was ist das eigentlich – und worin liegen die Vorteile für den Versicherungsnehmer?
Verträge, die auf Jahrzehnte angelegt sind
Immer mehr Menschen sorgen privat für ihre Zukunft vor. Oft wird bereits mit dem Ende der Schulzeit und dem Beginn einer Ausbildung damit begonnen, kleinere Beträge regelmäßig einzuzahlen. Etwa in eine Lebens-, Renten-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. In der Regel sind die dabei vereinbarten Policen also für einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten konzipiert. Und das aus gutem Grund, immerhin ist Zeit ein wichtiger Faktor beim Ansparen von Vermögenswerten.
Ein weiterer Vorteil: Die Einlagen sind relativ risikoarm angelegt – und sie werden durch den Staat für bestimmte Fälle des Verlustes abgesichert. Der 18-jährige Einzahler weiß somit, dass er im Alter von 60 oder 65 Jahren die Auszahlung erhält. Und er kann vorab berechnen, wie hoch diese sein wird.
Das Leben spielt nicht immer nach Plan
Ein kleiner Nachteil lässt sich aber nicht leugnen. Wer heute einen Versicherungsvertrag abschließt und damit eine gewisse Beitragshöhe vereinbart, der kann kaum für die kommenden Jahre und Jahrzehnte planen. Denn wie sich die eigene Situation in der nahen und fernen Zukunft verändern wird, ist ungewiss.
Damit geht die Gefahr einher, dass es irgendwann schwierig sein dürfte, die regelmäßigen Beträge nicht mehr in die Police einzuzahlen. Natürlich stellt sich damit die Frage, wie es denn nun weitergeht. Immerhin ist es der Versicherungsnehmer, der seinen Pflichten des Vertrages nicht nachkommt. Das Gute daran: Immer mehr Anbieter zeigen sich in solchen Fällen kulant und gesprächsbereit. Sie bieten unterschiedliche temporäre und dauerhafte Möglichkeiten, um auf die Notlage zu reagieren.
Von der Stundung bis zur Kündigung
Ist absehbar, dass sich die finanziellen Engpässe des Versicherten bald auflösen, so erweist sich eine Stundung der Beiträge als optimal. Diese werden für die Dauer von bis zu zwei Jahren ausgesetzt. Doch Vorsicht, mit Ablauf der Zeit zahlt der Betroffene die monatlichen Summen nicht nur regulär ein – vielmehr muss er jetzt auch die gestundete Zahlungen nachholen.
Gerade daraus entwickelt sich für viele Versicherungsnehmer oft ein finanzielles Risiko, das sie von diesem Schritt absehen lässt. Ihre Alternative besteht in der Kündigung des Vertrages. Heißt, dass monatlich keine Beträge mehr zu entrichten sind – dass demgegenüber aber auch der Versicherungsschutz wegfällt. Hat sich bis zur Beendigung der Police schon ein kleines Guthaben angesammelt, so wird es dem Versicherten ausbezahlt.
Die Beitragsfreistellung als weitere Option
Einen Mittelweg bietet die Beitragsfreistellung. Auch bei ihr wird vereinbart, dass künftig keine monatlichen Beträge mehr zu zahlen sind. Zwar gehen immer mehr Versicherer dazu über, diese Möglichkeit auch für eine befristete Zeit einzuräumen. Üblicherweise gilt die Beitragsfreistellung aber dauerhaft. Sie kann in späteren Jahren nicht mehr zurückgenommen werden.
Ihr Vorteil: Der Vertrag endet nicht abrupt. Vielmehr läuft er für die ursprünglich angesetzte Zeit weiter und bietet dem Versicherten somit den vollen Umfang des Versicherungsschutzes. Endet der Kontrakt zum zuvor bestimmten Zeitpunkt, so werden alle bis dahin angesparten Beträge erst ab diesem Datum ausbezahlt. Und obwohl der Betroffene keine weiteren Beiträge einzahlt, kann diese beitragsfreie Versicherungssumme durch Prämien und Zinsen über die Jahre noch anwachsen.
Die beitragsfreie Versicherungssumme ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich
Die Beitragsfreistellung unterliegt seit wenigen Jahren einem Wandel. Einige Versicherer zeigen sich in diesem Punkt bereit für Veränderungen, von denen auch der Versicherungsnehmer profitiert. Ob die Police aber eine solche Option beinhaltet und wie diese aussieht, muss im Einzelfall ermittelt werden. Klar ist aber, dass die Freistellung oft nur dann eingeräumt wird, wenn beim anzusparenden Kapital bereits eine gewisse Höhe erreicht wurde.
Wird dieser Mindestbetrag unterschritten, kann der Betroffene aber dennoch die monatlichen Beiträge nicht mehr zahlen, so ist er auf die Stundung oder die Kündigung angewiesen. Ebenso ist zu bedenken, dass auf die beitragsfreie Versicherungssumme oft über Jahre und Jahrzehnte hinweg kein Zugriff besteht, der Betroffene mit seinem Geld also nicht arbeiten darf.