Die Bezeichnung „Return only not for sales Postlink Köln“ bedeutet, dass an diese Adresse keine Retouren gesendet werden sollen. Es handelt sich dabei in manchen Fällen (nicht bei allen!) um ein unseriöses, unlauteres Geschäftsmodell, welches dahintersteckt.
Zum Beispiel verkaufen Unternehmen aus China Ware in Deutschland, bieten aber keine Rücksendemöglichkeit an. Die verwendete Ware ist beschäftigt oder weist funktionale Mängel auf und die Betrüger dahinter hoffen, dass es Kunden als zu lästig und umständlich empfinden, das Paket zu reklamieren. Hinzu kommt manchmal, dass diese Lieferungen niemals bestellt wurden und häufig Objekte von zweifelhaftem Nutzen enthalten. Eine Rückforderung durchzusetzen, erweist sich als mindestens ebenso schwierig wie die Retour. Was im Falle einer Nichtbestellung beachtet werden sollte, das erfahren Sie in diesem Beitrag.
HINWEIS: Sollte es sich jedoch um ein ganz regulär bestelltes Paket aus China handeln, kann man sich bei Rücksendungen an den entsprechenden Online-Shop wenden.
Return only not for sales Postlink Köln: Was ist zu tun, wenn ein Paket diese Aufschrift trägt?
Zunächst sollte man eine Widerrufserklärung abgeben, um den Vertrag aufzukündigen. Im nächsten Schritt geht es dann darum, unbedingt eine rücksendefähige Adresse anzufordern. Denn zur Angabe einer solchen Adresse sind Unternehmen in Deutschland rechtlich verpflichtet. Dazu gilt es eine Frist von zehn Tagen zu setzen. Das nicht bestellte Paket gilt es zunächst zu Hause zu behalten.
Was bedeutet es, wenn ein Paket eintrifft, das gar nicht bestellt wurde?
Erhalten Personen Waren, die sie gar nicht bestellt haben, besteht grundsätzlich keine Bezahlpflicht. Denn der Kaufvertrag existiert ja gar nicht. Auch muss nicht bestellte Ware nicht zurückgeschickt werden. Entscheidend ist vielmehr, dass der Name des Empfängers zuvor auch tatsächlich auf dem Paket stand und die Sendung nicht an eine andere Person in der Nachbarschaft adressiert war. In letzterem Fall besteht nämlich durchaus eine Pflicht zur Rückgabe.
Was steckt hinter dem potentiellen Betrugsversuch?
Die unlauteren Unternehmer, die oft hinter diesem Betrugsversuch stecken, hoffen darauf, dass die beigelegte Rechnung vom Empfänger bezahlt wird, obwohl dieser die Sendung nie bestellt hat. Aus Verunsicherung fallen immer noch viele Menschen auf den Betrugsversuch herein und bezahlen die Rechnung, um sich vermuteten Ärger zu ersparen. Wurde das unerwartete Paket trotzdem bereits bezahlt, greift das Fernabsatzgesetz und das darin enthaltene Widerrufsrecht. Es gilt grundsätzlich zwei Wochen, wenn der Kaufvertrag telefonisch oder online abgeschlossen wurde. Die Frage ist bei Betrugsversuchen dieser Art aber vielmehr, ob die Erstattung des Kaufpreises am Ende erfolgreich sein wird.
Neben ungewollten Paketsendungen, die klar als Betrugsversuch einzustufen, existiert noch eine zweite Variante, warum Personen ungewollte Pakete zugeschickt bekommen. Es geschieht meist via Amazon und Marketplace-Verkäufer wollen auf diese Art ihre Position verbessern. Die betreffenden Adressen finden die Händler oft zufällig im Internet. Die auf diesem Weg erhaltene Ware müssen Kunden nicht zurückschicken, sondern können sie bedenkenlos behalten oder wegwerfen.
Wie erkennt man Paketbetrüger?
Es bestehen bei der Zusendung ungewollter Pakete noch mehr Varianten, die darauf hindeuten, dass ein Betrugsversuch dahintersteckt. Tatsächlich gibt es den Fall, dass Personen Waren direkt aus China erhalten, ohne dass eine Rechnung beigefügt ist. Das ist zwar nervig, darf aber guten Gewissens einfach ignoriert werden. Dahinter steckt die Intention, die Anzahl der echten Kunden zu erhöhen, indem der Verkäufer aus China sich selbst gute Bewertungen gibt. Ein weiterer Fall funktioniert, indem eine fremde Person eine Falschlieferung abholen möchte.
Zuerst erhalten ahnungslose Personen eine Paketsendung, die dann später wieder abgeholt wird. Zu einem späteren Zeitpunkt trifft dann die Rechnung ein. Pakete für unbekannte Nachbarn gilt es ebenso wenig anzunehmen. Gleiches trifft zu, wenn ein Paket an eine erfundene Person adressiert ist, die es gar nicht wirklich gibt. Nicht zuletzt nutzen Paketbetrüger auch Paketshops. In diesem Fall holt der Betrüger später selbst das Paket im Paketshop ab.
Präventive Maßnahmen und Schutz vor Betrugsversuchen
Es zahlt sich aus, die eigene Adresse nicht in jedem Fall im Internet anzugeben, sei es bei Gewinnspielen oder Rabattaktionen. Treffen doch unbestellte Waren im eigenen Zuhause ein, gilt es diese von Vorneherein zu ignorieren und gar nicht darauf hereinzufallen. Ähnliches gilt für Zahlungsaufforderungen, die per E-Mail eintreffen. Ansonsten hilft es sich, intensiver in die Thematik einzulesen oder im Fall der Fälle gemeinsam mit einem kompetenten Anwalt gegen die Betrugsunternehmen vorzugehen, wenn größere Geldsummen dabei eine Rolle spielen.